Rechtlicher Schlagabtausch um Lidl Plus: Ein Präzedenzfall in der digitalen App-Landschaft
Eulerpool Research Systems •22. Juli 2025
Takeaways NEW
- Der Rechtsstreit zwischen vzbv und Lidl könnte digitale Bonusprogramme prägen.
- Unklarheit herrscht über die Bezeichnung 'kostenlos', wenn Daten statt Geld gefordert werden.
Der andauernde Rechtskonflikt zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Discounter-Riesen Lidl bezüglich der "Lidl Plus"-App gewinnt an Fahrt und könnte als wegweisend für die Zukunft digitaler Bonusprogramme gelten. Am Oberlandesgericht Stuttgart spezifizierte der Verbrauchersenat unlängst das potenzielle Zulassen einer Revision beim Bundesgerichtshof. Damit stellt sich heraus, dass eine rechtlich zentrale Frage im Raum steht: Darf eine Gegenleistung, die nicht in Geld besteht, als "kostenlos" bezeichnet werden, wenn doch Nutzerdaten dafür gefordert werden? Ein klärendes Urteil ist für den 23. September avisiert, jedoch einigten sich beide Parteien bislang nicht auf einen Vergleich.
Mehr als 100 Millionen Menschen nutzen weltweit die "Lidl Plus"-App, um besondere Rabatte und Angebote zu erhalten. Die Verbraucherschützer erheben Einwände bezüglich der Datenpreisgabe der Verbraucher, die laut ihnen unzureichend kommuniziert wird. In ihrer Klage fordern sie Transparenz über den digitalen Austausch, da Kunden mit ihren Daten, und nicht mit monetären Mitteln, für Rabatte bezahlen.
Oliver Mosthaf, Vorsitzender Richter im Prozess, betonte die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen trotz eines einfach anmutenden Sachverhalts. Nicht geklärt sei, in welcher Form ein Gesamt"preis" anzugeben ist, wenn dieser über digitale Informationen statt finanzieller Mittel entsteht. Zudem äußerte er, dass der BGH möglicherweise den Europäischen Gerichtshof einbeziehen könnte, da europäische Richtlinien zur Auslegung stehen.
Das Verfahren gilt als Pilotprojekt zur Klärung der Informationspflichten in digitalen Kundenprogrammen, die Daten als Gegenleistung nutzen. Obwohl Lidl sich momentan nicht zu den Vorwürfen äußert, steht das Unternehmen aufgrund seiner bisherigen Werbestrategien, speziell in puncto exklusiver App-Rabatte, unter Beobachtung. Gleichzeitig hatte sich der Discounter im April verpflichtet, in gedruckten Werbemitteln stets einen allgemeinen Preis abzubilden und nicht nur den für App-Nutzer gültigen.
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